Informationspflicht
Als verantwortliche Stelle im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist der Kinderschutzbund München (DKSB) für die Einhaltung aller Maßnahmen zum Datenschutz an allen zugehörigen Stellen rechenschaftspflichtig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes gehören auch Informationen an , Kinder, Sorgeberechtige, Familien, Mitglieder und Förderer, sowie an alle Mitarbeitenden über die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend der neuen Gesetzgebung zum Datenschutz (Art. 12-23 DSGVO).
Verantwortliche Stelle
Der Kinderschutzbund Ortsverband München
Kapuzinerstraße 9 C, 80337 München
Telefon 089 – 55 53 59, Fax 089 – 550 36 99
info@dksb-muc.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Verarbeitung der Klientendaten
- Sicherstellung sozialer Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Klientenverwaltung, zur internen Organisation zur Leistungserbringung, zur Leistungsabrechnung und zur Dokumentation
- Erforderliche Datenverarbeitung zur Verwaltung und sozialer Leistungsabrechnung
Verarbeitung zur Mitgliederverwaltung
- Zur rechtskonformen Führung unseres Vereins entsprechend unserer Satzung
- Mitgliederverwaltung
- Beitragswesen
- Sicherstellung der Gemeinnützigkeit
Personalwesen
- Organisation der Personalverwaltung incl. Bewerbermanagement, Zeitmanagement, Überweisung und Zahlungsverkehr, Wissensmanagement (Qualifikation und Fortbildungen), Führsorgepflicht für Beschäftigte (BEM), Betriebliche Altersversorgung
- Zur Dokumentation pädagogischer Dienstleistungen, Berichts- und Dokumentationswesen (Handzeichen, Einsatzplanung)
- Kommunikationsdaten (IP-Adressen, Login-Daten, Social-Media-Daten, erweitertes Führungszeugnis, E-Mail-Adressen, Cookie-Kennzeichen)
IT und EDV
- Der DKSB setzt aktuelle Software zur Leistungsabrechnung, Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung und Rechnungswesen, sowie zur Personenverwaltung ein.
Rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben
Zeitpunkt der Datenerfassung
Personenbezogene Daten, werden ggf. bei der ersten Kontaktaufnahme erfasst.
Allgemein
- Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von personenbezogenen Daten besteht durch Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO, zur Erfüllung eines Vertrages und zur rechtlichen Verpflichtung als sozialer Dienstleister. Eine Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a , 7 DSGVO) wird für eine Verarbeitung außervertraglicher Leistungen und für besondere Verarbeitungssituationen genutzt (Rechte am Bild, Sepa-Lastschrift, etc.)
- Dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Aus den Sozialgesetzbüchern
Für unsere sozialen Dienstleistungen
- Sicherstellung der Aufgaben zur Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII
Für die Mitgliederverwaltung
- Entsprechend dem Vereinsrecht BGB
Für das Personalwesen
- Aus dem Arbeitsrecht zur Sicherstellung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen
- Meldepflichten der entsprechenden Behörden
Übermittlung personenbezogener Daten
- Soweit erforderlich und rechtlich zulässig mit sozialen Leistungsträgern (Landratsamt, Jugendamt, Integrationsamt, Sozialamt, Referat für Bildung und Sport, Rentenversicherungsträger und anderen soziale Leistungsträgern)
- An Steuer- und Finanzbehörden, Krankenkassen, Sozialleistungsträgern, Banken, Versicherungen, Steuerberater, Lohnbuchhaltung
Löschung von Daten
- Klientendaten werden entsprechend den aktuell geltenden Empfehlungen der Sozialhilferichtlinien aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre nach Beendigung der Maßnahme) gelöscht.
- Personenbezogene Beschäftigtendaten, Mitgliederdaten und Daten von Spendern und Förderern werden entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gelöscht.
- Ein Anspruch auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit bestehen, als nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Recht auf Einsicht
- Jede*r Betroffene hat einen Anspruch auf die Einsicht in die persönlichen Daten und auf die Richtigkeit der Angaben.
- Es besteht ein Recht der Akteneinsicht in die eigene Akte
Beschwerderecht
- Ein Beschwerderecht besteht gegenüber Vorgesetzten, zu Angelegenheiten im Datenschutz gegenüber dem benannten Datenschutzbeauftragten oder der für die Organisation zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),
Promenade 27,
91522 Ansbach,
Telefon: +49 (0) 981 53 1300,
poststelle@lda.bayern.de
http://www.lda.bayern.de
Der von uns bennante Dateschutzbeauftragte ist erreichbar per Mail: datenschutz@dksb-muc.de oder telefonisch unter 089- 55 53 59