ÖPP – öffentlich private Partnerschaft

Firmenplätze

Öffentlich private Partnerschaft (ÖPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel hierbei ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Gesteigerte Attraktivität und Imagegewinn nach innen und außen
  • Förderung der frühen Rückkehr aus der Elternzeit
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit, Motivation und Loyalität
  • Erhöhte Bereitschaft zum flexibleren Einsatz
  • Geringere Fluktuation und Einstellungskosten
  • Zuschuss ist gewinnmindernd und als Kosten ansetzbar (§ 3 Nr. 33 ESTG)
  • Familienfreundlicher Arbeitgeber

Vorteile für die Mitarbeitenden:

  • Mütter und Väter haben gleiche Chance sich beruflich weiterzuentwickeln
  • Stressfaktor kann deutlich reduziert werden, da Wiedereinstieg ins Berufsleben bereits geklärt ist
  • Arbeits- und Betreuungszeit sind aufeinander abgestimmt
  • Mitarbeiter können sich voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren, da individuelle Betreuung auf höchstem Niveau stattfindet

Kosten:

Die Kosten für einen Firmenplatz liegen derzeit für den Arbeitgeber bei 5000,– € im Jahr für einen Vollzeitplatz. Für den Betreuungsvertrag entstehen den Eltern (Einkommen beider Eltern) gemäß Gebührentabelle die Kosten für die Betreuung.

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